AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Artikel I – Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Mag. Bernadette Dollinger-Argus, Personal | Consulting, im Folgenden kurz „Dollinger Consulting“.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt bzw. vereinbart.
- Artikel II – Vertragsschluss und Inhalt
(1) Die Angebote von Dollinger Consulting sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich, wenn das Angebot von Dollinger Consulting schriftlich oder per E-Mail angenommen worden ist.
(3) Der Umfang der konkreten Leistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
(4) Dollinger Consulting ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Dollinger Consulting selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
- Artikel III – Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die Urheberrechte an den von Dollinger Consulting und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke, insbesondere Präsentationen, Organisationspläne, Stellungnahmen, Berechnungen, Analysen etc. verbleiben bei Dollinger Consulting. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
(2) Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Dollinger Consulting zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung des Werkes eine Haftung von Dollinger Consulting, insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten.
(3) Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigen Dollinger Consulting zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
- Artikel IV –Haftung / Schadenersatz
(1) Dollinger Consulting haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden, ausgenommen für Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Dollinger Consulting beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
(2) Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Dollinger Consulting zurückzuführen ist.
- Artikel V – Gewährleistung
(1) Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich Dollinger Consulting vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
(2) Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
(3) Die Gewährleistungsfrist erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
- Artikel VI – Verschwiegenheit
(1) Dollinger Consulting verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(2) Weiters verpflichtet sich die Dollinger Consulting, über sämtliche Daten, welche ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere Daten des Klienten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
(3) Dollinger Consulting ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
- Artikel VII – Honorar und Rechnung
(1) Sofern nicht anders vereinbart wurde, wird aufgrund des Honorartarifs von Dollinger Consulting abgerechnet.
(2) Anfallende Barauslagen oder Nebenkosten, insbesondere Reisekosten, Kosten für die Schaltung von Inseraten, Kopien, Versendungen etc. sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Dollinger Consulting ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen sowie dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
(4) Die gestellte Rechnung ist längstens binnen 14 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. verrechnet.
(5) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, so bleibt der Honoraranspruch von Dollinger Consulting davon unberührt. Dollinger Consulting wird jedoch jenen Betrag abziehen, welchen sie sich infolge des Unterbleibens des Werkes erspart.
- Artikel VIII – Elektronische Rechnungslegung
(1) Dollinger Consulting ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Dollinger Consulting ausdrücklich einverstanden.
- Artikel IX – Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Dollinger Consulting (6275 Stumm).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(3) Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Dollinger Consulting und dem/der Auftraggeber:in unterliegen ausschließlich dem materiellen österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(4) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Dollinger Consulting zuständig. Dollinger Consulting behält sich jedoch das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.